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   LAG Sachsen, 15.06.2006 - 2 SHa 10/06   

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https://dejure.org/2006,14871
LAG Sachsen, 15.06.2006 - 2 SHa 10/06 (https://dejure.org/2006,14871)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 15.06.2006 - 2 SHa 10/06 (https://dejure.org/2006,14871)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 2 SHa 10/06 (https://dejure.org/2006,14871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Sachsen PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt eines ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrags; Anspruch auf Bucheinsicht bei Verweigerung eines Buchauszugs

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 1 Satz 2; ; HBG § 87 c Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HBG § 87 c Abs. 4 Satz 1; ZPO § 117 Abs. 1 Satz 2
    Keine Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei fehlendem Berufungsantrag im Prozesskostenhilfeantrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.01.1996 - III S 3/95

    Beiordnung eines Rechtsanwalt als Maßnahme der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.06.2006 - 2 SHa 10/06
    Dazu gehört für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren wenigstens der Sache nach die Angabe, welcher Berufungsantrag für den Fall der Einlegung und Begründung einer Berufung angekündigt werden wird (wie BFH 22.08.1994 - III S 3/95 -, gegen BGH 06.12.2000 - II ZB 193/00).

    Allerdings setzt sich der Bundesgerichtshof damit ohne nähere Begründung in Widerspruch zur gegenläufigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (etwa vom 22.08.1994 - III S 3/95 - JURIS).

  • LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende

    Aus der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung sind - soweit ersichtlich - nur der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15.06.2006(2 SHa 10/06) und der Beschluss der erkennenden Kammer vom 23.03.2010 (4 Sa 101/10) veröffentlicht, die ebenfalls dieser Auffassung folgen.
  • LG Fulda, 03.04.2009 - 1 S 29/09

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von

    Während der BGH und hier insbesondere der 12. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 11.11.1992, XII ZB 118/92, MDR 1993, 172 = NJW 1993, 73f.; Beschluss vom 06.12.2000, XII ZB 193/00, NJW-RR 2001, 1146) und ihm folgend einige Oberlandesgerichte (OLG Dresden, Beschluss vom 19.08.1999, 8 U 1604/99, MDR 2000, 659; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.08.2001, 1 UF 173/01, OLGReport Frankfurt am Main 2002, S. 11) sowie ein Teil der Literatur (Zöller/Philippi, § 119 Rz. 54 m.w.N.; Schneider, MDR 1999, 1036; Stein/Jonas/Bork, ZPO, § 117 Rz. 16) die Auffassung vertreten, ein Prozesskostenhilfenantrag erfülle auch dann die sachlichen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag, wenn eine sachliche Begründung fehle, da diese zwar zweckmäßig und erwünscht sei, jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen von der mittellosen Partei nicht verlangt werden könne, vertreten hierzu der BFH (vgl. BFH IV S 3/98; BFH VIII S 1/94), das sächsische Landesarbeitsgericht (vgl. Beschluss vom 15.06.2006, 2 SHA 10/06, LAGE § 117 ZPO, 2002 Nr. 3) sowie einige Oberlandesgerichte (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 01.10.1998, 5 U 49/98, NJW-RR 1999, 432f.; Beschluss vom 21.01.2004, 7 U 30/03, OLGR Schleswig 2004, 266-268; OLG Dresden, Beschluss vom 30.07.2003, 10 UF 447/03, MDR 2003, 1443; OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2003, 3 U 278/02, MDR 2003, 470f.) die Auffassung, dass im Falle eines Antrags einer anwaltlich vertretenen Partei auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufung der Antrag zumindest in den Grundzügen aufzeigen muss, weshalb die erstinstanzliche Entscheidung der Anfechtung unterliegen soll (MüKo-ZPO/Motzer, § 117 Rz. 15, ähnlich Fischer, MDR 2004, S. 1160ff., 1162, Ziff. 9; weitergehend Oberheim, in: Eiche-le/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, 2. Auflage 2008, 11. Rd. Ziff. 31).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2009 - L 8 SO 4/09
    Insoweit ist regelmäßig der Sachverhalt zu schildern, oder es sind diejenigen Tatsachen zu bezeichnen, aus denen sich die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen für den klageweise geltend gemachten Anspruch ergeben (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Dezember 2008, Az.: 7 Ta 214/08 zit.n. juris; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. Juni 2006, Az.: 2 SHa 10/06, NJ 2007, 240; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 12. Juni 2008, Az.: VI S 6/08 (PKH), zit. n. juris).
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